Pendlerpauschale ab 01. Juli 2021

Es gelten wieder die allgemeinen Regelungen zum Pendlerpauschale

Bis einschließlich 30. Juni 2021 gibt es aufgrund der COVID-19-Krise eine Sonderregelung betreffend Pendlerpauschale: Demnach steht auch allen Dienstnehmer*innen, die im Homeoffice arbeiten, das Pendlerpauschale in voller Höhe zu.

Ab 01. Juli 2021 läuft diese Regelung aus und das Pendlerpauschale ist wieder nach den allgemeinen Regelungen anzuwenden.

Was bedeutet das?

  • Befinden sich Dienstnehmer*innen ab 01. Juli 2021 weiterhin im Homeoffice und wird in der Lohnverrechnung ein Pendlerpauschale berücksichtigt, ist zu beachten, dass an den Homeoffice-Tagen kein Pendlerpauschale zusteht.
  • Nachdem Dienstgeber*innen verpflichtet sind, die Homeoffice-Tage der Dienstnehmer*innen aufzuzeichnen und diese auch auf dem Lohnkonto und im Lohnzettel angeführt werden müssen (siehe auch unseren Artikel zur Homeoffice-Regelung), wirkt sich dies auch auf die Pendlerpauschale aus. Diese ist dementsprechend um die Homeoffice-Tage zu kürzen!
  • Grundsätzlich besteht die Pflicht seitens des Dienstnehmers eine neue Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L 34 EDV – Formular) zu übermitteln, wenn sich wesentliche Daten ändern.
  • Im Zuge einer GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales zutreffen. Ist dies nicht der Fall, werden die Dienstnehmer*innen unmittelbar als Steuerschuldner in Anspruch genommen.
  • Wird die Pendlerpauschale weiterhin in voller Höhe berücksichtigt, obwohl diese offensichtlich so nicht zusteht, können die Dienstgeber *innen dafür haftbar gemacht werden.

Auf den Punkt gebracht

Die COVID-19 Sonderregelung zur Pendlerpauschale und Homeoffice läuft mit 1.Juli 2021 aus. Somit gelten wieder die allgemeinen Anspruchs-Regelungen und diese werden auch überprüft. Achten Sie also darauf, ob die allgemeinen Vorraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales weiterhin zutreffen, um Haftungen zu vermeiden.

Was wir für Sie tun können:

Bei Fragen steht Ihnen unser Personalmanagement-Team gerne zur Verfügung.

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