Neuregelung zum Zuschuss nach Entgeltfortzahlung

Ihr Dienstnehmer hatte einen Unfall oder leidet an einer längeren Erkrankung und Sie beschäftigen maximal 10 Dienstnehmer? Ab 01.07.2018 erhöhen sich die Zuschussleistungen für Kleinunternehmer mit bis zu 10 Dienstnehmern auf 75% des fortgezahlten Entgelts.

Ist ein Dienstnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung für längere Zeit im Krankenstand, besteht für Unternehmen mit weniger als 51 Dienstnehmern die Möglichkeit, einen Zuschuss bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) zu beantragen. Diese Zuschussleistungen betragen 50 % des fortgezahlten Entgelts zuzüglich eines pauschalen Zuschlages für Sonderzahlungen für höchstens 42 Kalendertage.

Ab 01.07.2018 wird der Zuschuss auf Entgeltfortzahlung für Kleinunternehmer mit bis zu 10 Dienstnehmern auf 75 % erhöht. Die Neuregelung gilt für Erkrankungen und Unfälle, die nach dem 30.06.2018 eingetreten sind.

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