Neuerung der Basispauschalierung bei Reise- und Fahrtkosten

Basispauschalierung allgemein

Die Basispauschalierung stellt eine Erleichterung für alle Steuerpflichtigen dar, welche Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb erzielen und diese in Form einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.

Die Betriebsausgaben werden anhand eines Durchschnittsatzes berechnet:

Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 12% des Nettoumsatzes, jedoch maximal EUR 26.400.

Die Einnahmen sind hingegen exakt zu ermitteln:

Der Durchschnittssatz beträgt 6% für Einkünfte aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischer Tätigkeit, aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung sowie als selbständig tätiger Geschäftsführer und ist durch das Höchstmaß von EUR 13.200 beschränkt.

Die Neuerung bei Reise – und Fahrtkosten

Ab der Veranlagung 2017 werden Reise- und Fahrtkosten, welche vom Auftraggeber übernommen werden, bei der Basispauschalierung gem. § 17 EStG einerseits

  • aus der Bemessungsgrundlage für die Betriebsausgabenpauschale herausgerechnet,
  • andererseits sind sie als zusätzliche Betriebsausgaben absetzbar.

Somit vermindern Reise- und Fahrtkosten die Umsätze für die Ermittlung der Pauschale.

Diese Änderung bezieht sich sowohl auf Reise- und Fahrtkosten,

  • die vom Auftragnehmer verausgabt und anschließend ersetzt werden,
  • als auch auf Reisekosten, welche vom Auftraggeber im Vorhinein übernommen werden.

Bis zum Jahr 2016 konnten Reisekosten nicht als Betriebsausgabe außerhalb der Pauschalierung geltend gemacht werden, erhöhten jedoch die Bemessungsrundlage für die Betriebsausgabenpauschale.

Mit dieser Änderung soll der Durchlaufcharakter von Reise- und Fahrtkosten, welchen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht, gewährleistet werden.

Außerdem noch absetzbar:

  • Ausgaben für Material, Fremdleistungen, Personal sowie Sozialversicherungsbeiträge

Gerne beraten wir Sie hierzu!

Lesen Sie auch unseren Artikel zur Absetzung pauschaler Betriebsausgaben für Gewerbetreibende mit Jahreseinnahmen unter EUR 110.000.

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