Neue Regelungen im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe

Seit 1. Mai 2015 kommt für das Hotel- und Gastgewerbe in Niederösterreich, Steiermark und Wien ein neues Lohn- und Gehaltsschema zur Anwendung. In allen anderen Bundesländern soll das neue System schrittweise eingeführt werden.

Die wichtigsten Änderungen in der Lohn- und Gehaltsordnung:

  • Die Gehaltstabellen beinhalten nun 6 Beschäftigungsgruppen
  • Die Lohntabellen wurden auf 5 Lohngruppen zusammengefasst
  • Bei der neuen Einstufung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob ein Dienstnehmer eine Lehrabschlussprüfung oder eine abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung hat. Dies gilt nicht nur für neue sondern auch für bereits bestehende Dienstverhältnisse!

Durch die Änderungen in der Lohn- und Gehaltsordnung ist im Hotel- und Gastgewerbe eine neue Einstufung sämtlicher Dienstnehmer erforderlich. Diese neue Einstufung ist den Dienstnehmern bis zum 30. Juni 2015 schriftlich mittels Dienstzettel bekanntzugeben.

Weitere Änderungen im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe:

  • Der Durchrechnungszeitraum für die Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte in Ganzjahresbetrieben kann mittels schriftlicher Vereinbarung auf 26 Wochen (bisher: 13 Wochen) ausgedehnt werden. Durchrechnungszeitraum = Die Durchrechnung der Normalarbeitszeit bedeutet, dass die Normalarbeitszeit in einzelnen Wochen 40 Stunden überschreiten darf und nur im Durchschnitt eingehalten werden muss.
  • Die bisherigen Garantielöhner sollen auf das Festlohnsystem umgestellt werden.
  • Die Regelungen zur Nachtruhe sollen gelockert werden. In Saisonbetrieben soll es demnach die Möglichkeit geben, die nächtliche Ruhezeit für Dienstnehmer im Küchen- und Servicebereich zu verkürzen. Dazu muss allerdings erst das Arbeitszeitgesetz angepasst und die entsprechenden Regelungen im Kollektivvertrag verankert werden.
  • Um Unstimmigkeiten zwischen Unternehmern und Mitarbeitern bei der Einstufung zu klären, wurde eine eigene Schiedsstelle eingerichtet, die in diesen Fällen zur Seite steht.

Haben Sie Fragen zur neuen Lohn- und Gehaltsordnung? Ihr Personalmanagement Team aus dem Bereich Gastronomie I Hotellerie steht Ihnen gerne zur Verfügung!