Mitteilungspflicht von Honoraren nach §109a EStG – Frist bis Ende Februar!

Die „§109a-Meldungen“

Für bestimmte im Einkommensteuergesetz definierte Honorare und Vergütungen an selbständig tätige natürliche Personen oder Personenvereinigungen (zB OG, KG, GesbR, Miteigentumsgemeinschaft), sieht der Gesetzgeber eine Mitteilungspflicht vor, die so genannten „§109a-Meldungen“.

 Wer unterliegt der Mitteilungspflicht nach §109a EStG?

  • Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes,
  • Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Kammern bzw. GmbH, AG, Vereine, Stiftungen)

Mitteilungspflichtige Leistungen:

Soweit die folgenden Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses erbracht wurden:

  • Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG 1994)
  • Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994
  • Leistungen als Stiftungsvorstand (§ 15 Privatstiftungsgesetz)
  • Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender
  • Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller
  • Leistungen als Privatgeschäftsvermittler
  • Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren nach § 29 Z 4 EStG 1988 führt
  • sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen

Ausnahmen von der Mitteilungspflicht:

  • Die Summe des Nettoentgelts inklusive Reisekostenersätze darf in einem Kalenderjahr EUR 900 nicht übersteigen.
  • Die Summe des Nettoentgelts inklusive Reisekostenersätze darf für jeden einzelne Leistung EUR 450 nicht übersteigen.

Meldung bis spätestens 29.02.2020 

Die Meldung hat bis spätestens 29.02.2020 an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt mittels ELDA oder Statistik Austria zu erfolgen und beinhaltete folgende Daten:

  • Name/Firma
  • Wohnanschrift/Sitz der Geschäftsleitung
  • Sozialversicherungsnummer (bei natürlichen Personen)
  • Finanzamts- und Steuernummer (bei Personenvereinigungen)
  • Art der erbrachten Leistung (Bei unterschiedlichen Leistungen ist eine Meldung je Leistung abzugeben.)
  • Kalenderjahr
  • (Netto-)Entgelt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze und die ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Bei freien Dienstverhältnissen Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung
 Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung von §109a-Meldungen.

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