Landwirtschaftliche Gewinnermittlung nach der Einheitswert-hauptfeststellung zum 01.01.2014

Die letzte Einheitswertfeststellung hat vor mehr als 25 Jahren stattgefunden. Im Jahr 2014 wurden begonnen die Einheitswerte neu festzustellen.

Die neu festgestellten Einheitswerte bilden die neue Grundlage für die Ertragswerte der österreichischen Land- und Forstwirtschaft, einer Reihe von Steuern und Abgaben sowie für die Sozialversicherung der Bauern sein.

Die neuen Einheitswerte sind steuerlich ab dem 01. Jänner 2015 und sozialversicherungsrechtlich ab dem Jahr 2017 wirksam.

Die ersten Bescheide wurden ab Oktober 2014 bereits verschickt. Viele Bescheide sind jedoch noch nicht ergangen. Für diese Betriebe gelten nach wie vor die alten Einheitswertgrenzen.

Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert soll den Ertragswert des Betriebs wiederspiegeln und eine grob vereinfachte Abbildung der Einkommensmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe ermöglichen.

Wesentliche Neuerungen:

  • Landwirte die keine Eigenflächen sondern nur Pachtflächen bewirtschaften, aber AMA Förderungen beziehen werden einen eigenen Hauptfeststellungsbescheid erhalten.
  • Öffentliche Gelder der ersten Säule (z.B. Betriebsprämie, Tierprämie) werden zukünftig mit 33% des im Vorjahr bezahlten Betrages erstmals beim land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert berücksichtigt.
  • Erhöhung des gesetzlichen Hektarhöchstsatz für landwirtschaftlich genutzte Flächen von EUR 2.289,1943 auf EUR 2.400.-. Bei Weinbaubetrieben beträgt der neue Hektarsatz EUR 5.100.-
  • Zuschläge für Sonder- und Obstkulturen welche keine Dauerkulturen sind (zum Beispiel Erdbeeren) werden ebenfalls beim HF-Bescheid des Pächters berücksichtigt.

Was hängt noch vom Einheitswert ab

  • Grundsteuer
  • Einkommensteuer bei vollpauschalierten Betrieben
  • Gewinnermittlungsart ( und damit auch die Möglichkeit der Umsatzsteuerpauschalierung)
  • Grunderwerbsteuer bei bäuerlicher Betriebsübergabe
  • Beiträge zur bäuerlichen Sozialversicherung
  • Kirchenbeiträge
  • Bodenwertabgabe
  • Gebühren (zum Beispiel Grundbucheintragungsgebühr)
  • Höhe Arbeitslosengeld
  • Schul- und Heimbeihilfen, Studienbeihilfe
  • Pendlerhilfe
  • Kindergartenzuschuss