Kontrolle COVID-19-Förderungen

Viele Unternehmen haben COVID-19-Förderungen in Anspruch genommen.

Das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) ermöglicht die nachträgliche Überprüfung dieser staatlichen Förderungen.

Die Finanzämter handeln dabei nicht als Abgabenbehörde, sondern werden als Gutachter für die zuständigen Förderstellen tätig.

Welche Förderungen werden geprüft?

  • Zuschüsse und Haftungen betreffend Finanzierungen gem § 2 Absatz 2 Z 7 ABBAG-Gesetz
  • Zuschüsse aus dem Härtefallfonds gem. Härtefall­fondsgesetz
  • Kurzarbeitsbeihilfen gemäß § 37b Abs 7 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)
  • Förderungen nach dem Bundesgesetz über die Errich­tung eines Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds

Die COVID-19-Förderungen kön­nen im Rahmen einer Außenprüfung, einer Nachschau sowie einer begleitenden Kontrolle kontrolliert werden.

Es muss eine Schlussbesprechung stattfinden. Ein Prüfungsbericht wird dann erstellt, wenn fehlerhafte Angaben oder sonstige Umstände entdeckt worden sind, welche die Förderstelle zu einer zivil- oder strafrechtlichen Klage veranlassen könnten. Bei Verdacht auf Betrug oder Fördermissbrauch muss das Finanzamt die Staatsanwaltschaft informieren.

Strafen bei Fördermissbrauch

Das Förderungsprüfgesetz enthält keine eigene Straf­bestimmung bei Fördermissbrauch. Deshalb sind die Straftatbestimmungen des Strafge­setzbuchs (StGB) relevant: Diese sehen bei missbräuch­licher Verwendung einer Förderung eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor. Übersteigt der missbräuchlich verwen­dete Betrag EUR 5.000, droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, übersteigt der Betrag EUR 300.000, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Um Strafen zu vermeiden, können Unternehmer vor Beginn einer Prüfung nach dem CFPG eine Selbstan­zeige erstatten und den Schadensbetrag begleichen.

Auf den Punkt gebracht

Die Kontrolle von Förderungen wird einen Schwerpunkt der Außenprüfung darstellen. Bei Feststellungen kann es zur Rückforderung von Förderungen und zu Strafen kommen.

Ihr KPS-Berater ist Ihnen bei Fragen sehr gerne behilflich.

Hier kommen Sie zu unserer Spezialseite rund um \“Corona\“.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,75\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]