Jetzt zur Förderungen für Elektro-Autos registrieren

Bis 31.3.2022 ist noch eine Registrierung für die Förderungsaktion E-Mobilität für Betriebe 2021 (Bundesförderung) möglich.

  • Die Umsetzung sprich Anschaffung des Elektro-Autos ist auch nach der Registrierung möglich,
  • Die Antragstellung muss jedoch binnen 24 Wochen nach dem 31.3.2022 erfolgen.
  • Die Förderungsaktion E-Mobilität für Betriebe 2021 kommt daher für Anschaffungen bis etwa Ende August / Mitte September 2022 in Frage.

Die Eckdaten der Förderung zur Anschaffung eines E- Fahrzeuges

Förderhöhe

  • EUR 2.000 für E-PKW mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle,
  • EUR 1.000 für Plug-in Hybrid und Range Extender (nur wenn nicht in Kombination mit Dieselantrieb)

Voraussetzungen

  • Neufahrzeuge mit Bruttolistenpreis bis EUR 60 tsd. (Basismodell)
  • Fahrzeug muss nach Anschaffung mind. 4 Jahre in Betrieb gehalten werden
  • Registrierung für die Förderung bis 31.3.2022, Antragstellung binnen 24 Wochen ab Registrierung, wobei die Rechnung bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein darf; Registrierung und Antragstellung sind auch nach Umsetzung möglich, die 24-Wochen bzw. 6-Monate Frist sind jedoch zu beachten
  • auf der Rechnung vom Fahrzeughändler muss der E-Mobilitätsbonusanteil des Händlers gewährt worden sein (EUR 2.000) UND es muss ein Informationstext \“E-Mobilitätsbonusanteil\“ auf der Rechnung stehen (wäre beim VW erfüllt gewesen, beim Volvo nicht)
  • bei Leasingfinanzierung: Depotzahlung oder Vorauszahlung iHv mind. 2.400 bzw. 1.200 EUR brutto (wäre beim VW erfüllt gewesen, beim Volvo nicht)

Unterlagen für die Antragstellung

  • Rechnung oder Leasingvertrag und Rechnung über die Depot- bzw. Vorauszahlung
  • Unterfertigtes Förderformular
  • Zulassungsbescheinigung (gelber Zulassungsschein, lange Version mit den technischen Daten)#
  • Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern zum Laden des E-Autos

Die Eckdaten der Förderung zur Anschaffung einer Ladeinfrastruktur

Wird für die Elektroautos auch Ladeinfrastruktur geschaffen, ist auch für diese eine Förderung beantragbar, die Eckdaten dazu sind:

Voraussetzungen

  • Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig
  • Muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei >= 3,6kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden
  • Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein
  • Förderfähige Kosten: Ladestelle, Installationskosten (Material und Montagekosten für zB Elektriker und Grabungsarbeiten), Kosten der baulichen Basisinfrastruktur, Planungskosten (bis max. 10% der gesamten förderfähigen Investitionskosten)
  • Der Förderung NICHT zugänglich sind Kosten für: Eigenleistungen, Netzzutritts- und -zugangsgebühren, Kosten für Trafos, Finanzierungskosten, Kosten für stromproduzierende Anlagen, neu errichtete Zuleitungen, Reparatur- und Instandhaltungskosten, allfällige Abgaben und Gebühren, Grundstücks- und Aufschließungskosten, Ladestationen, für die ein gesetzlicher oder behördlicher Auftrag zur Errichtung besteht
  • ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien darf als Antriebsenergie und damit auch zum Laden verwendet werden
  • jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein
  • Registrierung für die Förderung bis 31.3.2022, Antragstellung binnen 24 Wochen ab Registrierung, wobei die Rechnung bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein darf; Registrierung und Antragstellung sind auch nach Umsetzung möglich, die 24-Wochen bzw. 6-Monate Frist sind jedoch zu beachten

Unterlagen für die Antragstellung

  • Rechnungen
  • Unterfertigtes Formular zur Förderabrechnung
  • Abnahmeprotokoll für E-Ladestellen
  • Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern

Förderhöhe
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten:

UNSER TIPP: Jetzt Fördervolumen ausschöpfen!

Für beide Förderungen gibt es einen Fördertopf und es werden so lange Förderungen gewährt, so lange Geld da ist. Derzeit sind die Fördertöpfe bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Bundesförderungen gibt es u.U. auch Landesförderungen, die mit der Bundesförderung kombinierbar sind.

In Wien gibt es derzeit keine eigene Förderung für E-Autos (aber z.B. für E-Lastenräder).

Was wir für Sie tun können

Gerne beantworten wir ihre Fragen rund um die Förderung! Melden Sie sich bei uns!

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