Durch Anpassung der pauschalen Anschaffungskosten steigt die effektive ImmoESt-Belastung bei Altvermögen. Der nominelle Steuersatz von 30 % bleibt unverändert.
Bei der Veräußerung von Altvermögen (Grundstücke, die zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren) werden die pauschalen Anschaffungskosten in § 30 Abs. 4 EStG abgesenkt. Damit erhöht sich die effektive Steuerbelastung bei nicht umgewidmeten Grundstücken von derzeit 4,2 % auf 6,0 % des Veräußerungserlöses; bei nach dem 31. Dezember 1987 in Bauland umgewidmeten Grundstücken von 18 % auf 21 %. Anzuwenden auf Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2026 – besonders relevant für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und private Grundstückstransaktionen.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
