Der Dienstgeberbeitrag zum FLAF soll ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 % gesenkt werden. Im Gegenzug entfällt die Beitragsbefreiung für Dienstnehmer ab 60 Jahren.
Der Dienstgeberbeitrag (DB) ist für jeden lohnzahlenden Betrieb ein laufender Kostenfaktor. Nach der Regierungsvorlage soll der Beitragssatz ab dem Kalenderjahr 2028 von derzeit 3,7 % auf 2,7 % der Beitragsgrundlage sinken. Das bedeutet eine unmittelbare Entlastung der Lohnnebenkosten für sämtliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – über alle Branchen hinweg.
Zu beachten ist die Gegenfinanzierung: Die bisherige DB-Befreiung für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr (§ 41 Abs. 4 lit. f FLAG) soll mit Wirksamkeit 2028 entfallen. Betriebe mit einem hohen Anteil älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten die Nettowirkung im Einzelfall prüfen.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
