Was ist eine Hochrechnung?
Eine Hochrechnung ist eine Schätzung Ihres voraussichtlichen steuerlichen Gewinns dieses Jahres. Wir ermitteln für Sie Ihre voraussichtliche Abgabenbelastung auf Basis der Ist-Daten und des Vorjahresvergleichs.
Wofür brauche ich eine Hochrechnung und warum ist der 30.09. so wichtig?
Mit Ihrer Hochrechnung können wir bis 30.09.2015 eine Anpassung Ihrer Vorauszahlung (z.B. eine Herabsetzung) beim Finanzamt beantragen. Der 30.09. ist deshalb die Deadline für eine Hochrechnung, da dies der letztmöglichste Zeitpunkt nach Ihren vorgeschriebenen Vorauszahlungen ist, um noch eine Anpassung beantragen und durchführen zu können.
Eine Herabsetzung ist dann möglich, wenn Ihre Beitragsgrundlagen zu hoch bemessen sind. Mithilfe der Hochrechnung können wir ebenfalls berechnen, ob Sie in die GSVG-Pflicht fallen und Ihre voraussichtlichen GSVG-Zahlungen berechnen.
In beiden Fällen bieten wir Ihnen mit einer Hochrechnung die Möglichkeit zu sehen, ob Sie am Jahresende mit einer Nachzahlung oder Gutschrift zu rechnen haben. Eine Hochrechnung bietet die Möglichkeit zu sehen, ob Investitionen vor Jahresende noch getätigt werden müssen, um ein für Sie optimales steuersparendes Ergebnis zu erhalten.
Ab wann falle ich in die GSVG-Pflicht?
Um nicht in die GSVG-Pflicht zu fallen, dürfen Ihre jährlichen Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Hier muss man zwischen 2 grundsätzlichen Versicherungsgrenzen für sonstige (neue) Selbstständige unterscheiden:
- Hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige
Als hauptberuflich selbstständiger Erwerbstätiger dürfen Ihre jährlichen Einkünfte die Versicherungsgrenze von EUR 6.453,36 nicht überschreiten.
- Nebenberuflich selbstständige Erwerbstätige
Als nebenberuflich selbstständiger Erwerbstätiger gelten Sie, wenn Sie z.B. eine selbstständige Tätigkeit neben Ihrem normalen Dienstverhältnis oder Ihrer Pension ausüben. Hier liegt die Grenze Ihrer jährlichen Einkünfte bei EUR 4.871,76.
Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite?
In beiden Fällen ist die Folge bei Überschreitung dieser Versicherungsgrenze die GSVG-Pflicht. Im Falle der Überschreitung ist eine Meldung an die Sozialversicherung noch in diesem Jahr erforderlich. Bei Feststellung der Überschreitung bei Erstellung des Einkommensteuerbescheids im Folgejahr, wird Ihnen von der Sozialversicherung ein Strafzuschlag verrechnet.
Wie vermeide ich einen Strafzuschlag?
Wenn die Meldung der GSVG-Pflicht vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres durchgeführt wird, ist dies ausreichend.
Hier haben wir einige FAQ zur gewerblichen Sozialversicherung für Sie zusammengefasst.