Handel und Dienstleistungen zwischen Großbritannien und EU

Europäische Kommission bereitet sich auf „NoDeal Szenario“ vor

Angesichts des unsicheren Austrittsverfahrens von Großbritannien (GB) und der unvereinbarten Abkommen, hat die Europäische Kommission mit der Umsetzung des Aktionsplans für den Notfall begonnen.

Das Notfallpaket umfasst 14 Maßnahmen für eine begrenzte Anzahl von Bereichen, in denen ein „NoDeal Szenario“ größere Störungen für Unternehmen in der EU27 nach sich ziehen würde. Zu diesen Bereichen gehören vor allem Zölle samt Warenausfuhr und Finanzdienstleistungen.

Zölle und Warenausfuhr

Bei einem NoDeal Brexit werden für Waren, die zwischen GB und der EU befördert werden, alle einschlägigen EU-Rechtsvorschriften über die Wareneinfuhr- und ausfuhr gelten.

Die Kommission hat folgende technische Maßnahmen angenommen:

  • Konzeptionierung einer delegierten Verordnung zur Einbeziehung der Gewässer um das Vereinigte Königreich zur Bestimmungen von Fristen für die Ein- & Ausfuhr von Nichtgemeinschaftswaren, sowie über die Vorabmeldungen bei Verlassen des Zollgebietes der Union.
  • Einen Vorschlag für eine Verordnung zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der Staaten, für die EU weit eine allgemeine Ausfuhrgenehmigung für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gilt.
    (Dual Use-Güter sind typischerweise zivile Güter mit besonders hoher technischer Leistungsfähigkeit oder Präzision, die auch für strategische Zwecke verwendet werden könnten wie bspw.: Chemikalien, Maschinen, Elektronik, Metallwaren, oder Telekommunikation; nicht erfasst sind Militärgüter).Es gelten verschiedene Genehmigungs-, Melde- und Hinweispflichten – die zuständige Behörde in Österreich ist das BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort).

Finanzdienstleistungen

Um sicherzustellen, dass es beim zentralen Clearing von Derivaten nicht zu etwaigen Störungen kommt, nimmt die Kommission einen für 12 Monate befristeten Gleichwertigkeitsbeschluss an.

Zwei weitere ebenfalls auf 12 Monate befristete Verordnungen erleichtern die Umwandlung bestimmter OTC-Derivatekontrakte durch Übertragung von einer Gegenpartei aus GB auf die andere Partei in der EU.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die vorgeschlagenen Rechtsakte anzunehmen, damit sie bis zum 29.3.2019 in Kraft treten können.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen GB und EU.

Hier kommen Sie zu unserem Fachbereich für Handel.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,88\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]