Härtefallfonds Phase 3 nur mit digitaler Handysignatur

Härtefall-Fonds Phase 3 – was ist neu, was ist zu beachten?

Der Härtefallfonds Phase 3 kann seit August beantragt werden. Der Härtefallfonds-Antrag kann ab dieser Phase nur mehr persönlich gestellt werden!

Dafür ist eine digitale Handysignatur erforderlich:

  • Identifizierung mittels persönlicher digitaler Handy-Signatur – das Hochladen eines Identitätsnachweises ist nicht mehr notwendig.

So kommen Sie zur digitalen Handy-Signatur:

Falls Sie noch keine digitale Handy-Signatur haben – beantragen Sie diese bitte auf einem der folgenden 3 möglichen Wege

  • über den persönlichen Finanzonline-Zugang,
  • über eine Registrierungsstelle (die Liste der Registrierungsstellen in Österreich lässt sich hier abrufen)
  • oder über das Online-Benutzerkonto der Österreichischen Post

Die Details der Phase 3

  • 3 Betrachtungszeiträume: Juli, August, September 2021
  • Antragstellung von 2.8.2021 bis 31.10.2021
  • Neue Mindestförderhöhe: EUR 600 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 900)
  • Pauschale Berücksichtung Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021 durch Fördererhöhung von 50% für Betrachtungszeitraum 1 Phase 3 (= Juli 2021)
  • Obergrenze pro Betrachtungszeitraum: EUR 2.000 (Betrachtungszeitraum 1: EUR 3.000), maximale Gesamtförderhöhe: EUR 7.000
  • Kriterien für wirtschaftlich signifikante Bedrohung: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden, Kriterium Betretungsverbot entfällt
  • Zusätzlich erforderliche Angaben je nach zutreffender wirtschaftlich signifikanter Bedrohung:
    o Umsatzeinbruch: Erträge/Betriebseinnamen im Vergleichszeitraum (Beträge ohne Umsatzsteuer)
    o Laufende Kosten können nicht gedeckt werden: Regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten im Betrachtungszeitraum, Land des Heimatwohnsitzes, Personenstand
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum muss eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden (z. B. keine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben)
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert

Was wir für Sie tun können:

Gerne helfen wir Ihnen bei der korrekten Abwicklung zur Antragstellung. Melden Sie sich jederzeit bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei KPS!

Alles rund um das Thema \“Corona Hilfsmaßnahmen ab dem 1.Juli\“ lesen Sie hier .

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,90\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]