Gesellschaften & Stiftungen – Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ab 1. Jänner 2018 die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und Stiftungen zu melden. Durch diese Maßnahme soll es kriminellen Organisationen und Personen erschwert werden, durch kriminell erlangtes Vermögen am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können.

Die wirtschaftlichen Eigentümer werden zentral in einem eigenen Register (Register der wirtschaftlichen Eigentümer) über das Unternehmensserviceportal erfasst.

Bis wann muss die Registrierung erfolgen?

Bis 1. Juni 2018 müssen alle wirtschaftlichen Eigentümer gemeldet werden. Für ab Mai 2018 neu gegründete Rechtsträger gilt generell eine Meldefrist von 4 Wochen ab Eintragung im Firmenbuch.

Wir haben für Sie die wichtigsten FAQs zum wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz, den betroffenen Rechtsträgern und der Meldung hier zusammengefasst.

Gerne führen wir die Meldung für Ihr Unternehmen durch!

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