Gehaltsverrechnung: Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.1.2019 – SV Clearing

Bei den Gebietskrankenkassen gab es bis 31.12.2018 drei getrennte Meldebereiche:

  • Beitragsabrechnung
  • Beitragsgrundlagenmeldung
  • Wartung der Versicherungszeiten

Diese drei Bereiche wurden durch Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zusammengeführt. Dies soll folgende Verbesserungen bringen:

  • Verringerung der Differenzen durch Zusammenfassung der Meldebereiche und Reduktion des dadurch bedingten Aufwandes zur Klärung
  • Zusammenfassung der gesonderten Meldung der Beitragsnachweisung und des Lohnzettels SV in einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
  • Wartung des Versicherungsverlaufes durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung weitgehend automatisiert
  • Zeitnahe Bereitstellung von Daten zur Pensionsbemessung und für die betriebliche Vorsorgekasse

Sozialversicherungs (SV) – Clearing

Mit Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) wurde auch ein SV-Clearingsystem eingeführt, mit dem Widersprüche bei Datenübermittlungen schneller als bisher bereinigt werden sollen, indem Dienstgeber zeitnah darüber informiert werden.

Für alle Klienten, deren Personalverrechnung wir durchführen, prüfen wir als Ihr Steuerberater die Clearingfälle und nehmen etwaige notwendige Änderungsmeldungen vor.

In der aktuellen Ausgabe des Magazins NÖDIS gibt die NÖGKK einen Überblick über die häufigsten Clearingmeldungen und ihre Lösung sowie bereits erkannte und teilweise auch schon behobene Problemstellungen https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.812586. Viele Clearingfälle betreffen zB Namensabgleiche, fehlende Meldungen und Centdifferenzen.

Für Fragen steht Ihnen Ihre Personalmanagement-Betreuerin sehr gerne zur Verfügung.

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