Förderupdate 1. Halbjahr 2022 – aktuelle Fördermöglichkeiten

Ausfallbonus III – Härtefallfonds Phase 4 – Verlängerung Verlustersatz

Aufgrund erneuter und noch teils bestehenden Corona-Beschränkungen, ermöglicht die Bundesregierung die Verlängerung und Erweiterung bereits bestehender Förderungen. Wir fassen die aktuellen Fördermöglichkeiten (neben der Kurzarbeit) wie folgt zusammen:


Ausfallbonus III

Betrachtungszeiträume und Voraussetzungen

  • November und Dezember 2021 mind. 30% Umsatzausfall im Vergleichszeitraum
  • Jänner bis März 2022 mind. 40% Umsatzausfall im Vergleichszeitraum

Vergleichszeitraum für die Berechnung des Umsatzausfalls:

  • November und Dezember 2021 wird mit November und Dezember 2019 verglichen
  • Jänner und Februar 2022 wird mit Jänner und Februar 2020 verglichen
  • März 2022 wird mit März 2019 verglichen

Berechnung:

  • Die Umsätze Im Betrachtungs- und Vergleichszeitraum werden mittels Kennzahl 000 der Umsatzsteuervoranmeldung ermittelt.
  • Die Höhe des Umsatzausfalls im Betrachtungszeitraums wird mit einer Ersatzrate von 10-40% multipliziert, die je nach Branchenklassifizierung (ÖNACE) bestimmt wird.

Betragliche Deckelung:

  • Der Ausfallbonus III ist monatlich mit EUR 80.000,- gedeckelt. Die Mindesthöhe liegt bei EUR 100,- pro Monat.
  • Hinweis zur Kurzarbeit: Die im Betrachtungszeitraum gewährte Kurzarbeitsentschädigung darf zuzüglich dem Ausfallbonus im Betrachtungszeitraum, die Höhe des Vergleichsumsatzes nicht übersteigen.

Frist zur Beantragung:

  • Der Ausfallbonus eines Betrachtungszeitraums kann ab dem 10. des darauffolgenden Monats bis zum 9. des viertfolgenden Monats beantragt werden.
    • B. Ausfallbonus 11/21: Beantragung zwischen 10.12.2021 und 9.3.2021

Härtefallfond Phase 4

Voraussetzungen:

  • Wenn, die laufenden Kosten im Betrachtungszeitraum aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr gedeckt werden können.
  • Wenn im Betrachtungszeitraum November und Dezember 2021 ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 vorliegt.
  • Wenn im Betrachtungszeitraum Jänner bis März 2022 ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 vorliegt.

Vergleichszeitraum für die Berechnung des Umsatzausfalls:

  • November 2021 – November 2019
  • Dezember 2021 – Dezember 2019
  • Jänner 2022 – Jänner 2020
  • Februar 2022 – Februar 2020
  • März 2022 – März 2019

Berechnung:

  • Ersetzt wird der Nettoeinkommensausfall
  • Die Berechnung erfolgt automatisiert – angegeben wird der Umsatz des Betrachtungszeitraums

Betragliche Deckelung:

  • Die Härtefallfond Phase 4 ist pro Betrachtungszeitraum mit EUR 2.000,- gedeckelt. Für alle 5 Zeiträume besteht somit ein Zuschuss von max. EUR 10.000,- zu Verfügung.
  • Die Mindesthöhe im Betrachtungszeitraum beträgt EUR 600,- (Ausnahme: November u. Dezember 2021: jeweils EUR 1.100,-)

Frist zur Beantragung:

  • Der Antrag auf Härtefallfond für die jeweiligen Monate kann bis zum 05.2022 eigebracht werden.
  • Für jeden Zeitraum muss ein gesonderter Antrag gestellt werden – eine gesammelte Beantragung aller Zeiträume ist nicht zulässig.

Achtung Neuerung: Für die Beantragung des Härtefallfonds muss eine Identifizierung mittels digitaler Handy-Signatur erfolgen. Dahingehend muss die Beantragung jedenfalls vom antragstellenden Unternehmer selbst durchgeführt werden. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Anspruchsberechtigung sowie der Ermittlung des Umsatzausfalls.


Verlängerung Verlustersatz 01/22 bis 03/22

Betrachtungszeiträume und Voraussetzungen

  • Jänner bis März 2022

Wesentliche Voraussetzung

  • In den gewählten Betrachtungszeiträumen muss ein Umsatzausfall von mindestens 40% im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2019 vorliegen
  • Die Schadenminderungspflicht ist jedenfalls einzuhalten

Berechnung:

  • Ersetzt wird der erzielte Verlust
  • Sonstige Förderungen im Betrachtungszeitraum (z.B. Kurzarbeit oder Ausfallsbonus) wirken verlustkürzend

Frist zur Beantragung

  • Beantragung der 1. Tranche ab sofort möglich (auf Basis einer Planungsrechnung)
    • Ausbezahlt werden 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Die Beantragung der 2. Tranche muss bis 30.6.2022 erfolgen

Was wir für Sie tun können?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Beratung zur bestmöglichen Nutzung der verlängerten Förderungen! Weitere Details zu den Förderungen finden Sie wie folgt:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?faq=382406wkomfaqoverview1

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/verlustersatz.html

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html

 

Melden Sie sich bei Ihrem KPS-Ansprechpartner. Wir ermitteln gemeinsam Ihre Fördermöglichkeiten!

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