Familienzeitbonus – Finanzielle Unterstützung für frisch gebackene- & werdende Väter

Sie sind frisch gebackener Vater oder werden es in Kürze sein? Und wollen dieses neu gewonnene Familienglück in vollen Zügen genießen? Dann ist das „Papa-Monat“ mit seiner finanziellen Unterstützung des sogenannten Familienzeitbonus genau das Richtige für Sie!

Der Familienzeitbonus ist für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes intensiv und ausschließlich um die Familie kümmern wollen. Er wird für Geburten ab 01.03.2017 gewährt und beträgt EUR 22,60 täglich.

Es gibt folgende Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienzeitbonus:

  • Die durchgehende in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit des Vaters in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn
  • Kein Bezug von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn
  • Der Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Der Lebensmittelpunkt des Vaters, des Kindes und des anderen Elternteils ist in Österreich
  • Der gemeinsame Haushalt des Vaters, des Kindes und des anderen Elternteils
  • Für Nicht-Österreicher/innen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich

Um sich nun voll und ganz der Familie widmen zu können, müssen alle Erwerbstätigkeiten des Vaters vorübergehend für die Familienzeit eingestellt werden. Dies gilt natürlich auch für die selbstständige Tätigkeit. Hier hat auch die Abmeldung von der Sozialversicherung (nicht rückwirkend möglich), die Ruhendmeldung des Gewerbes und eine etwaige Kammer-Meldung (z.B. Streichung von der Rechtsanwaltsliste) zu erfolgen.

Wie lange kann die Familienzeit andauern?

Die Familienzeit kann zwischen 28 und 31 Tagen dauern und muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt konsumiert werden. Während der Familienzeit ist der Vater kranken- und pensionsversichert.

Nach Ablauf der Familienzeit ist die Erwerbstätigkeit direkt im Anschluss wieder aufzunehmen. Es ist nicht möglich, eine andere als die unterbrochene Tätigkeit auszuüben oder direkt im Anschluss in Karenz zu gehen.

Wie erfolgt der Antrag für den Familienzeitbonus?

Der Familienzeitbonus muss mittels Antragsformular spätestens innerhalb von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden.

Das Antragsformular und weitere Informationen zum Familienzeitbonus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien und Jugend. Dort gibt es auch eine Infoline Kinderbetreuungsgeld, wo man telefonisch kostenfreie Auskünfte erhält.

Lesen Sie auch unseren Artikel \“Kinder in der Steuererklärung – Finanzielle Entlastung für Familien\“.

 

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