Einstellung des Beschäftigungsbonus beschlossen – Frist 31.1.2018

Mit Beginn des neuen Jahres wurde die Einstellung des Beschäftigungsbonus beschlossen. Von den 13.000 Anträge wurde bis heute 9.000 Anträge bearbeitet (Stand 9.1.2018).

Die Beantragung zur Förderung des Beschäftigungsbonus ist noch bis 31.1.2018 möglich. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden im Fördermanager AWS erforderlich. Begonnene, aber noch nicht abgesendete Anträge können nach dem 31.1.2018 nicht mehr entgegengenommen werden.

Das bedeutet, dass für Anträge vom 1.7.2017 bis zum 31.1.2018 Förderungen ausbezahlt werden können.

Die Erfassung der Ersatzarbeitskräfte ist auch nach dem 31.1.2018 möglich.

Weitere Informationen zum Beschäftigungsbonus finden Sie in unserem Factsheet.

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