Das EU-Amtshilfegesetz (AHG): Automatischer Informationsaustausch über bestimmte Einkünfte innerhalb der EU

Seit dem 1. Jänner 2015 kommt es innerhalb der EU bei bestimmten Einkünften zu einem automatischen Informationsaustausch. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) umfasst nicht nur Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden.

Erstmalig werden Einkünfte für das Jahr 2014 ausgetauscht. Konkret bedeutet das: Die österreichische Finanzverwaltung meldet bestimmte Einkünfte jährlich über in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässige Personen an die jeweiligen Abgabenbehörden der Mitgliedsstaaten. Umgekehrt erhält die österreichische Finanzverwaltung Informationen über in Österreich ansässige Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bestimmte Einkünfte erzielen.

Welche Einkünfte sind von der Meldepflicht betroffen?
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Aufsichtsrat- oder Verwaltungsratsvergütungen
  • Lebensversicherungsprodukte
  • Ruhegehälter
  • Eigentum an unbeweglichen Vermögen und Einkünfte daraus (Vermietung und Verpachtung)

Unser KPS-Tipp: Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen ist besonders darauf zu achten, die Informationen über ausländische Einkünfte entsprechend offenzulegen. Wir beraten Sie gerne bei der vollständigen und richtigen Erstellung Ihrer Steuererklärungen oder der nachträglichen Offenlegung.