COVID-19 (Corona-Virus) und die Wirtschaft | Hilfsmaßnahmen für Unternehmer

 Viele Unternehmer sind durch die Corona-Krise negativ betroffen. Wir haben für Sie die Maßnahmen zur Entlastung Ihrer Liquidität zusammengefasst:

Um den wirtschaftlichen Folgen zumindest teilweise entgegenwirken zu können, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, bei denen wir Sie aktiv unterstützen können:

  • Erarbeitung eines Budgets für das Jahr 2020
  • Anpassung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2020 für Kapitalgesellschaften
  • Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2020 für Privatpersonen
  • Anpassung der Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) – Die SVS hat angekündigt, UnternehmerInnen mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge zu unterstützen
  • Beantragung von Kurzarbeit (Lesen Sie hier mehr dazu)
  • Beantragung von Überbrückungsfinanzierungen (ÖHT und AWS)

Wichtig dabei ist, auf jeden Fall die steuerlichen Abgaben zu melden!

Umsatzrückgänge aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind ein beachtlicher Grund für eine Herabsetzung.

 Weitere Maßnahmen – Überbrückungsfinanzierung:

Tourismusbetriebe:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einem erwarteten Umsatzrückgang von mindestens 15%
  • Auch Mischbetriebe profitieren (zB Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben; Reisebüros, die ausschließlich Gäste aus dem Inland aufweisen)
  • Bundeshaftung in Höhe von 80% für Überbrückungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 36 Monaten
  • Haftungssumme bis maximal Euro 400.000 insbesondere für all jene Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen
  • Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% und laufende Haftungsprovisionen 0,8% werden vom Bund übernommen
  • Keine Kombination mit anderen ÖHT-Förderprodukten möglich
  • Beantragung unter www.oeht.at

Unternehmen, die nicht in den Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft fallen (Handel, Transport, Produktion,…)

Für diese Unternehmen bitet das Austria Wirtschaftsservice (kurz \“aws\“) eine Garantie für Überbrückungsfinanzierungen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen aller anderen Branchen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien (Vermutung Reorganisationsbedarf) erfüllen sowie Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
  • Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen mit bis zu 80% eines Kredites von bis zu 2,5 Mio Euro pro KMU
  • Garantielaufzeit max. 5 Jahre
  • Bearbeitungsentgelt ab 0,25‘% des Finanzierungsbetrages (einmalig) und Garantie-Entgelt ab 0,3% p.a. (risikoabhängig) des Obligos
  • Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen; Ziel ist die Sicherung und Erweiterung der Liquidität.
  • Von der Garantieübernahme ausgeschlossen: kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger 6 Monate)

Lesen Sie hier mehr zu Verdienstentgangsentschädigung bei vorgeschriebener Quarantäne.

Wenn auch Sie negativ durch die Corona-Krise betroffen sind, zögern Sie nicht uns gleich zu kontaktieren!

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