Viele Unternehmer sind durch die Corona-Krise negativ betroffen. Wir haben für Sie die Maßnahmen zur Entlastung Ihrer Liquidität zusammengefasst:
Um den wirtschaftlichen Folgen zumindest teilweise entgegenwirken zu können, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, bei denen wir Sie aktiv unterstützen können:
- Erarbeitung eines Budgets für das Jahr 2020
- Anpassung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2020 für Kapitalgesellschaften
- Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2020 für Privatpersonen
- Anpassung der Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) – Die SVS hat angekündigt, UnternehmerInnen mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge zu unterstützen
- Beantragung von Kurzarbeit (Lesen Sie hier mehr dazu)
- Beantragung von Überbrückungsfinanzierungen (ÖHT und AWS)
Wichtig dabei ist, auf jeden Fall die steuerlichen Abgaben zu melden!
Umsatzrückgänge aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind ein beachtlicher Grund für eine Herabsetzung.
Weitere Maßnahmen – Überbrückungsfinanzierung:
Tourismusbetriebe:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einem erwarteten Umsatzrückgang von mindestens 15%
- Auch Mischbetriebe profitieren (zB Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben; Reisebüros, die ausschließlich Gäste aus dem Inland aufweisen)
- Bundeshaftung in Höhe von 80% für Überbrückungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 36 Monaten
- Haftungssumme bis maximal Euro 400.000 insbesondere für all jene Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen
- Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% und laufende Haftungsprovisionen 0,8% werden vom Bund übernommen
- Keine Kombination mit anderen ÖHT-Förderprodukten möglich
- Beantragung unter www.oeht.at
Unternehmen, die nicht in den Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft fallen (Handel, Transport, Produktion,…)
Für diese Unternehmen bitet das Austria Wirtschaftsservice (kurz \“aws\“) eine Garantie für Überbrückungsfinanzierungen:
- Kleine und mittlere Unternehmen aller anderen Branchen
- Ausgeschlossen sind Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien (Vermutung Reorganisationsbedarf) erfüllen sowie Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
- Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen mit bis zu 80% eines Kredites von bis zu 2,5 Mio Euro pro KMU
- Garantielaufzeit max. 5 Jahre
- Bearbeitungsentgelt ab 0,25‘% des Finanzierungsbetrages (einmalig) und Garantie-Entgelt ab 0,3% p.a. (risikoabhängig) des Obligos
- Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen; Ziel ist die Sicherung und Erweiterung der Liquidität.
- Von der Garantieübernahme ausgeschlossen: kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger 6 Monate)
Lesen Sie hier mehr zu Verdienstentgangsentschädigung bei vorgeschriebener Quarantäne.
Wenn auch Sie negativ durch die Corona-Krise betroffen sind, zögern Sie nicht uns gleich zu kontaktieren!
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