Folgende Hilfsmaßnahmen werden verlängert:
- Härtefallfonds
- Verlustersatz
- Ausfallsbonus
- Garantien
- NPO Fonds
Angesichts der konjunkturellen Erholung hat die Bundesregierung eine branchenspezifische und konjunkturgerechte Adaptierung und Fortführung der Corona-Unterstützungen angekündigt. Jetzt kommt es darauf an, dass die entsprechenden Richtlinien unternehmerfreundlich ausgestaltet werden. Die angekündigten Regelungen im Überblick:
Ausfallsbonus
- Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
- Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
- Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %)
- Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
- Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
- Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen
Verlustersatz
- Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall
- Deckel: 10 Millionen Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)
Härtefall-Fonds
- Verlängerung (\“Phase 3\“): 3 Monate (Juli – September)
- Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
- Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal 2.000 Euro
- Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
- Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
- Neu: Handysignatur
Garantien
- VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert
- Stundungen bis 31.12.2021 möglich
Quelle:
Was wir für Sie tun können:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung, falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns!
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