Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell des Finanzamtes inklusive Safety Car Phase – Antrag Jetzt!

Ab 10.6. bis 30.6.2020 können Sie sich über FinanzOnline für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell des Finanzamtes inklusive Safety Car Phase anmelden

Der Antrag wird in FinanzOnline unter >Weitere Services > Zahlungserleichterung > COVID- 19 Ratenzahlung gestellt. Auch ein formloses Einbringen des Antrages auf dem Postweg ist prinzipiell möglich.

Wir haben bereits hier in unserem Artikel zur Verlängerung des Ratenzahlungszeitraumes für Corona-bedingte Abgabenrückstände in 2 Phasen berichtet.

Mit Ende Juni werden viele gestundete Steuerrückzahlungen fällig. Dazu hat die österreichische Finanzverwaltung das folgende Ratenzahlungsmodell entworfen.

Wann kann ich das Modell in Anspruch nehmen?

Sie können dieses Modell in Anspruch nehmen, wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15.3.2020 fällig geworden ist. Dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen.

Das Modell im Detail – Rückzahlung der Abgabenschuld in 2 Phasen über höchstens 36 Monate

  • Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30. September 2022
  • Phase 2 läuft längstens weitere 21Monate bis zum 30. Juni 2024

Die zwei Rückzahlungsvarianten

  • Variante 1: Ganzen Rückstand bis spätestens 30.9.2022 entrichten (Phase 1)
  • Variante 2: Rückstand verteilt auf Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten entrichten (Phase 1 und 2)

Hierzu müssen Sie in Phase 1 jetzt einmal die Ratenzahlung Ihres gesamten Rückstandes beantragen, dann am Ende der Frist zumindest 40% entrichten, und der Restbetrag ist im Zahlungsplan zusätzlich zur  15. Rate aus zu weisen.

Dann beantragen Sie bis spätestens Ende August 2022 die Rückzahlung des restlichen Rücktandes, welcher bis spätestens 30.Juni 2024 fällig wird.

Die Ratenhöhe ist generell bei Bedarf auch im Formular individuell einstellbar.

Hier kommen Sie zu einem Ratenzahlungsrechner.

Die \“Safety-Car\“ Phase – flexible Eingangsphase für Juli, August, September 2021

Sie können mit dieser Möglichkeit im Formular einen Vorschlag eines Ratenzahlungsplans für die Monate Juli, August und September 2021 abgeben:

Diese flexiblen Monatsraten können jeweils mindestens 1% des gesamten Abgabenrückstandes (Stand vom 30.Juni 2021) betragen.

Was tun, wenn von Juli bis September 2021 Liquiditätsprobleme erwartet werden?

Auch dies können Sie im Formular unter \“Vorschlag eines Ratenzahlungsplans\“ angeben und die Raten für diese Monate auf 0,5%  ( bezogen auf den Rückstand vom 30. Juni 2021) setzen.

Auf den Punkt gebracht 

Können Unternehmen aufgrund der Corona Krise Ihre Abgaben beim Finanzamt nicht sofort entrichten, so besteht aktuell die Möglichkeit, diese bis 30.6.2021 stunden zu lassen, ohne dass Stundungszinsen anfallen.

Mit 30. Juni 2021 läuft die gesetzlich vorgesehene Stundung von Abgabenbeträgen aus und es wurden weitere Erleichterungen geschaffen:

  • Beantragbar wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist (dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen)
  • Rückzahlungen flexibilisiert und auf bis zu 36 Monate ausgeweitet
  • Beantragbar ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 via FinanzOnline
  • Die Safety-Car Phase ermöglicht zusätzlich einen individuellen Ratenzahlungsplan für die Monate Juli, August und September 2021 ( mindestens 1% oder bei Liquiditätsproblemen 0,5% des Rückstandes mit Stand (30.Juni 2021)

Was wir für Sie tun können?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Ratenzahlungen und der termingerechten Antragstellung.

In unserem Corona-Servicebereich, haben Sie immer einen Überblick zu aktuellen Themen rund um Corona-Fristen und Förderungen.

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