Betriebsübertragungen mit Privatwohnungen – Grunderwerbsteuer

Unentgeltliche Betriebsübertragungen innerhalb der Familie sind oft auch mit Liegenschaftsübertragungen verbunden: Neben der betrieblichen Liegenschaft werden oft gleichzeitig private Liegenschaften, insbesondere private Unternehmerwohnungen, geschenkt oder vererbt.

Übertragung von privaten Grundstücken

Da bei Übertragungen im Familienbereich immer von unentgeltlichen Erwerben ausgegangen wird, kommt bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer der günstige Stufentarif zur Anwendung. Als Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Erwerbe wird der Grundstückswert herangezogen.

  • Die ersten EUR 250.000,00 des Grundstückswertes werden mit 0,5%,
  • die nächsten EUR 150.000,00 mit 2%
  • und der darüber hinausgehende Grundstückswert zum vollen Tarif von 3,5% besteuert.

Übertragung von Grundstücken des Betriebsvermögens

Bei Vorliegen folgender Voraussetzungen kann die Übertragung von Grundstücken des Betriebsvermögens begünstigt erfolgen:

  1. Das Grundstück gehört zum Betriebsvermögen.
  2. Der Übergeber hat das 55. Lebensjahr vollendet oder ist aufgrund gesundheitlicher Gründe erwerbsunfähig.

Werden die oben genannten Bedingungen erfüllt, steht ein Freibetrag von EUR 900.000,00 zu. Konkret bedeutet das, dass bis zu einem Grundstückswert von EUR 900.000,00 keine Besteuerung erfolgt. Der übersteigende Teil des Grundstückswertes wird zum Stufentarif versteuert. An die Besteuerung des Restbetrages zum Stufentarif knüpft der Gesetzgeber wiederum eine zweite Begünstigung: Der zu versteuernde Restbetrag ist mit dem Steuersatz von insgesamt 0,5% des Grundstückswerts gedeckelt.

Möchte man beide Begünstigungen, nämlich die

  • Besteuerung des Privatvermögens zum Stufentarif sowie
  • die Ausnutzung des Freibetrages oder die Deckelung mit 0,5% für Betriebsvermögen,

voll ausnutzen, ist die zeitliche Vorgehensweise der Übertragung genauestens zu planen!

Haben Sie eine Übertragung (Schenkung) Ihres Betriebsvermögens inklusive Ihrer Privatwohnung innerhalb des Familienbereiches geplant?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und steuerlich optimalen Umsetzung! Melden Sie sich bei Julia Lechner!

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