Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) – Änderung der Fälligkeit des Urlaubsentgelts

Durch die BUAG-Novelle vom 10.6.2022 kommt es zu einer Änderung in der Fälligkeit des Urlaubsentgelts:

Bisher war das Urlaubsentgelt am letzten Arbeitstag vor Urlaubsantritt fällig.

Durch die neue Regelung tritt die Fälligkeit des Urlaubsentgelts spätestens mit dem Lohnzahlungszeitraum, in dem der Urlaub konsumiert wird, ein. Der konkrete Fälligkeitszeitpunkt richtet sich nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag.

Beispiel:

Ein Bauarbeiter geht im August 2022 zwei Wochen auf Urlaub. Die Auszahlung aller Entgelte (inkl. Urlaubsentgelt und Urlaubszuschuss) für August ist bis spätestens 15. September 2022 fällig.

Es bleibt natürlich die Möglichkeit, die Auszahlung zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen – z.B. wie bisher am letzten Arbeitstag vor Urlaubsantritt – weiterhin aufrecht.

Die neue Regelung soll eine administrative Erleichterung für bringen, da nunmehr alle relevanten Entgelte gemeinsam abgerechnet werden können.

Gerne steht in Ihnen unser Personalmanagement-Team für Fragen unter office@kps-partner.at oder +43 2236 506 220 zur Verfügung.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,92\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.