Steuerliche Highlights für Unternehmen aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018

Die Bundesregierung hat das Arbeitsprogramm für 2017/2018 beschlossen. Im Fokus stehen insbesondere die Unterstützung und Stärkung von Klein- und Mittelbetrieben sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Im folgenden Beitrag möchten wir Sie über einige der geplanten Maßnahmen informieren. Die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und der nachfolgende parlamentarische Prozess ist abzuwarten:

Kalte Progression

Da in Österreich der Lohn- und Einkommensteuertarif progressiv gestaltet ist, führen die jährlichen Lohn- und Einkommenserhöhungen aufgrund der Inflationsabgeltung dazu, dass die Steuerpflichtigen in höhere Tarifstufen vorrücken. Dies wird als „Kalte Progression“ bezeichnet.

Um dem entgegenzuwirken, werden ab 1. Jänner 2019 ab 5% aufgelaufener Inflation die ersten beiden Tarifstufen von EUR 11.000 und EUR 18.000 automatisch indexiert und erhöht. Weitere Entlastungsmaßnahmen werden auf Basis eines Progressionsberichts entschieden, welcher vom BMF veröffentlich wird.

Lesen Sie hier mehr dazu.

Beschäftigungsbonus

Ab 1. Juli 2017 wird der sogenannte Beschäftigungsbonus eingeführt. Den Unternehmen werden für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (vollzeitäquivalent) in den nächsten drei Jahren 50% der Lohnnebenkosten erstattet. Beschränkt ist dieser Bonus auf jene Beschäftigte, welche der Kommunalsteuerpflicht unterliegen.

Die Abwicklung der Anträge erfolgt über das austria wirtschaftsservice (aws). Die Maßnahme ist zudem für drei Jahre befristet und läuft somit bis 30. Juni 2020.

Vermeidung von Gewinnverschiebungen

Viele ausländische Konzerne sind in Österreich sehr erfolgreich tätigt und zahlen nur wenige oder gar keine Steuern in Österreich. Dies betrifft insbesondere den Onlinebereich. Um den Verlust der Wertschöpfung in Österreich zu vermeiden, werden neben den internationalen Maßnahmen, wie der BEPS-Regelung, nationale Maßnahmen gesetzt. Zum Beispiel erfolgt die Ausweitung der Werbeabgabe auf den Online-Bereich bei gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes. Die endgültigen Maßnahmen sollen ab 1. Jänner 2018 umgesetzt werden.

Entgeltfortzahlung NEU

Die Krankheit eines Mitarbeiters führt in kleinen Unternehmen aufgrund der anfallenden Kosten oft zu existentiellen Schwierigkeiten. Aus diesem Grund soll ab 1. Juli 2017 der bereits bestehende AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für alle Betriebe bis 10 Mitarbeiter von 50% auf 75% der Entgeltfortzahlung ausgebaut werden.

Weitere Erhöhung der Forschungsprämie auf 14%

Ab dem 1. Jänner 2018 wird die Forschungsprämie von 12% auf 14% erhöht. Finden Sie hier mehr Informationen zum Thema Forschungsprämie.

Vorzeitige Abschreibung als Investitionsförderung

Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen haben von 1. März 2017 bis 31. Dezember 2017 die Möglichkeit, eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30% geltend zu machen. Begünstigt sind dabei Investitionen in körperliche Anlagegüter wie z.B. Maschinen. Ausgenommen davon sind insbesondere Gebäude und PKW.

Der Vollständigkeit halber möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf die Investitionszuwachsprämie hinweisen. Lesen Sie hier mehr in unserem Artikel.

Vereinfachung bei Mehrfachversicherung

Üben Sie mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten aus (z.B. echter Dienstnehmer und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit), sind mehrfach SV-Beiträge zu entrichten und eine mehrfache Versicherung tritt ein.

Grundsätzlich besteht die Beitragspflicht bis zur Höchstbeitragsgrundlage von EUR 4.980 pro Monat bzw. EUR 166 pro Tag. Um das Bezahlen von zu vielen Beiträgen bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage zu vermeiden, besteht die Möglichkeit von Differenzvorschreibungen (im Vorhinein) oder Beitragserstattungen (im Nachhinein). Derzeit müssen die Anträge noch aktiv durch den Versicherungspflichtigen selbst gestellt werden. Ab September 2017 ist eine automatische Differenzvorschreibung/Beitragserstattung durch die Sozialversicherung bei mehreren Erwerbstätigkeiten geplant.

Lesen Sie in unseren Steuertipps mehr dazu.

Angleichung Pensionssysteme

Mit dem Ziel, ein einheitliches Pensionssystem zu schaffen, startet ab April 2017 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem BMF/BKA/BMASK, um entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und das Pensionssystem zu harmonisieren.

Mindestlohn

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung eines Stufenplans, um einen flächendeckenden Mindestlohn von EUR 1.500,00 einzuführen. Der Plan soll bis 30.06.2017 fertiggestellt werden.

Modernisierung des Insolvenzrechts

Das Risiko der Insolvenz ist sowohl für Ein-Personen-Unternehmen als auch für gescheiterte Unternehmer aus haftungsbeschränkten Gesellschaften, die persönliche Haftungen unterschreiben müssen, ein wichtiges Thema. Um nach einem finanziellen Scheitern und womöglich Privatinsolvenz eine rasche Rückkehr in die produktive Berufssituation zu ermöglichen, wird die Frist im Abschöpfungsverfahren auf drei Jahre reduziert. Zudem soll die derzeit geltende Mindestquote zur Gänze entfallen. Die Modernisierungsmaßnahmen gelten ab 1. Juli 2017.

Es bleibt abzuwarten, welche Punkte von der Bundesregierung umgesetzt werden. Wir werden Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden halten!