Wird ein Firmenwagen, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt und für den einen Sachbezug versteuert wird, im Rahmen eines weiteren Dienstverhältnisses verwendet, so ist ein aliquoter Teil des Sachbezuges als Werbungskosten absetzbar.
Die Berechnung des als Werbungskosten abzusetzenden aliquoten Sachbezuges ist im Verhältnis der im Rahmen des zweiten Dienstverhältnisses zurückgelegten Strecke zu den insgesamt privat im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gefahrenen Kilometern zu ermitteln.
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