Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung in der Lohnverrechnung

Um die Pensionskonten der Versicherten aktuell zu halten, wird von der jährlichen auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung umgestellt. Damit der Hauptverband der Sozialversicherungsträger die technischen Voraussetzungen schaffen kann und die Lohnsoftwarehersteller ihre Abrechnungsprogramme anpassen können, wird der Beginn von 01.01.2018 auf 01.01.2019 verschoben.

Ab 2018 sollen die Sozialversicherungen das sogenannte SV-Clearing-System in Betrieb nehmen: Das neue System soll die Klärung von fehlerhaften Meldungen automatisationsunterstützt ermöglichen. Dadurch soll der Aufwand für schriftliche und telefonische Klärungen deutlich verringert werden.

Lesen Sie hier mehr Themen zur Lohnverrechnung.