Airbnb: Aktion scharf – private Vermieter im Visier der Finanz

Warum im Hotelzimmer schlafen?

Immer mehr Menschen suchen Ihre Übernachtungsmöglichkeiten über Online-Plattformen wie AirBnB, 9flats oder Widmu. Hoteliers und der Finanz sind diese Internetportale ein Dorn im Auge. Private Vermieter verdienen mit ihren Quartieren teils über 4.000 Euro monatlich. Streitpunkte sind kommerzielle Wohnraumnutzung, Umgehung von Abgabezahlungen und die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften.

Die angeführten Online-Plattformen gelangen immer mehr ins Visier der Finanzbehörde. Vor allem das mittlerweile milliardenschwere Unternehmen AirBnB  ist immer stärker unter Beschuss.  Anfang des Jahres 2015 wurde an die Konzernzentralen der drei großen Plattformen  AirBnB, Widmu und 9flats ein Amtshilfeansuchen gestellt. Die österreichischen Finanzbehörden fordern die genauen Daten der privaten Vermieter an, um umgehend mit Ermittlungshandlungen einleiten zu können. Ob die österreichischen Behörden diese Daten bekommen, ist jedoch fraglich.

Aber nicht nur die Steuerbehörde, sondern auch die Hoteliersvereinigung macht Stimmung gegen Onlineportale: Es werde zwar dem Gast als auch dem Gastgeber eine Rechnung vom europäischen Firmensitz in Irland ausgestellt, die Mehrwertsteuer auf die Servicegebühr beinhalte, aber viele Vermieter führen nach Ansicht der Hoteliersvereinigung zu Unrecht keine Abgaben ab.

Einer für die Landesregierung Tirol erstellten Studie zufolge entgehen dem österreichischen Fiskus jährlich alleine durch die drei größten Online-Plattformen AirBnB, Widmu und 9flats rund 9,6 Millionen Euro an Steuern. Den Gemeinden entgehen angeblich zusätzlich weitere 4,5 Millionen an nicht bezahlten Orts- und Kurtaxen.

Rechtliche Lage

Vermögensverwaltende Vermietung oder gewerbliche Vermietung?

Die rein vermögensverwaltende Vermietung beschränkt sich auf die bloße Nutzungsüberlassung der Appartements, wobei gar keine oder nur geringe Nebenleistungen erbracht werden dürfen. Unschädliche Nebenleistungen sind: Frühstück sowie Zimmerpflege in bescheidenem Ausmaß (Faustregel: insgesamt weniger als 10 Fremdenbetten), Mitvermietung weniger Einrichtungsgegenstände, Zurverfügungstellen von Gemeinschaftsküche und -waschräumen, Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser, Schneeräumung, Rasenmähen und Müllentsorgung.

Damit eine Appartementvermietung gewerblichen Charakter annimmt, müssen Nebenleistungen in größerem Umfang hinzutreten. Typische für die Gewerblichkeit sprechende Nebenleistungen sind z.B. Verpflegung der Mieter und tägliche Reinigung der Zimmer bei Vermietung von mehr als 10 Betten, die Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen, Freizeitanlagen und Sportstätten sowie die Zurverfügungstellung von Wäsche, Besteck und Geschirr.

Steuerliche Folgen der Vermietung

Ein Arbeitnehmer darf in Österreich bis zu 730 Euro im Jahr an Einkünften außerhalb von Dienstverhältnissen dazuverdienen. Wer mehr einnimmt, muss für seine Einkünfte eine Einkommensteuererklärung erstellen und für den Gewinn Einkommensteuer zahlen. Sowohl die vermögensverwaltende als auch die gewerbliche Vermietung lösen Einkommensteuerpflicht aus, wenn keine Liebhaberei gegeben ist.

Wer gewerblich vermietet, braucht darüber hinaus noch eine Gewerbeberechtigung, was dazu führt, dass eine Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung begründet wird.

Im Rahmen der Zimmervermietung ist auch zu beachten, dass bei Umsätzen über 30.000 EUR netto pro Jahr 10% (bis Ende April 2016) oder 13 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.  An die Gemeinde muss pro Nacht und Gast Gästetaxe sowie Tourismusabgabe abgeführt werden.

Die Gastgeber müssen außerdem Touristen, die länger als drei Tage bleiben, polizeilich melden.  Zudem müssen Eigentümer von Wohnungen, die sie an Touristen vermieten, die Zustimmung aller Hauseigentümer einholen, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) im Vorjahr klargestellt hat.