Achtung bei Grundstückkauf: Keine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer ohne Entstehung der Steuerschuld

Prüfen Sie alle Vertragsbestandteile vor Festsetzung der Grunderwerbsteuer

Was unterliegt der Grunderwerbsteuer?

Der Grunderwerbsteuer unterliegt der entgeltliche oder unentgeltliche Erwerb von inländischen Grundstücken.

Wann entsteht eine Steuerschuld für die Grunderwerbsteuer

Die Steuerschuld für die Grunderwerbsteuer entsteht laut Grunderwerbsteuergesetzt (GrEStG), sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht wurde:

Dies kann zum Beispiel der Abschluss eines Kaufvertrages sein. Ist der Abschluss eines Kaufvertrages von einer Bedingung oder Genehmigung einer Behörde abhängig, dann ist der Erwerbsvorgang erst bei Eintritt der Bedingung oder Genehmigung durch die Behörde wirksam.

Abänderung oder Nichtfestsetzung der Steuerschuld

§ 17 GrEStG sieht vor, dass eine Abänderung oder Nichtfestsetzung der Steuer nur erfolgen kann, wenn die Steuerschuld bereits entstanden ist. Vorteil dieser Bestimmung gegenüber Beschwerden (Rechtsmittelfrist: 1 Monat ab Bescheidzustellung) ist, dass längere Fristen zur Abänderung der Bescheide (grundsätzlich 3 Jahre) zur Verfügung stehen.

Wurde die Grunderwerbsteuer ohne Entstehung einer Steuerschuld festgesetzt, da zum Beispiel der Verkäufer gar nicht Eigentümer der Liegenschaft ist, dann kann die Festsetzung mangels Vorliegen einer Steuerschuld nicht mehr gemäß § 17 GrEStG beseitigt werden. Daher ist bereits die Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit einer Beschwerde zu bekämpfen.

Wir empfehlen

Wir raten daher dringend, alle im Kaufvertrag festgesetzten Bedingungen (z.B. aufschiebende Bedingung: Es wird ein Kaufvertrag aufschiebend bedingt auf die Kreditzusage des Käufers abgeschlossen) zu erfüllen und alle durch die Behörde erforderlichen Genehmigungen einzuholen, damit der Kaufvertrag rechtswirksam zustande kommt.

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema Immobilienkauf und Vertragserrichtungskosten.

Was wir für Sie tun können

Gerne steht Ihnen beim Kauf eines Grundstückes das KPS Immobilien-Team zur Seite: Wir prüfen alle Vertragsbestandteile vor Festsetzung der Grunderwerbsteuer.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,66\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]