Abgabenfreie Kostenübernahme für \“Öffi-Tickets\“

Ab 1. Juli 2021 ist unter bestimmten Voraussetzungen der Kostenersatz einer vom Arbeitnehmer selbst angeschafften Wochen-, Monats- oder Jahreskarte abgabenfrei.

Voraussetzungen für eine abgabenfreie (LSt, DB, DZ; KommSt, SV, BVK) Kostenübernahme ist:

  • Der Erwerb (bzw. die Verlängerung) der Wochen-, Monats- oder Jahrestickets erfolgt ab dem 1. Juli 2021 (Kostenersätze für früher erworbene bzw. verlängerte Tickets bleiben steuerpflichtig).
  • Die Wochen-, Monats- oder Jahreskarte muss räumlich zumindest auch am Wohn- oder Arbeitsort gelten.
  • Der Arbeitnehmer legt einen Nachweis für den tatsächlichen Erwerb der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte vor und es wird eine Kopie (vom Ticket oder von der Ticketrechnung) zu den Lohnunterlagen genommen.
  • Es darf sich um keine Bezugsumwandlung handeln (die Kostenübernahme darf also nicht anstelle des bisherigen Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung erfolgen).

Die Regelung ist somit einfacher als beim Jobticket, das einerseits eine Streckenkarte sein muss und andererseits vom Dienstgeber angeschafft sein muss.

Die Kostenübernahme für ein Öffiticket (z.B. auch ein 1-2-3 Ticket) schließt, so wie das Jobticket, das Pendlerpauschale aus.

Diese Kostenübernahme für vom Arbeitnehmer selbst gekauften „Öffi-Tickets“ ist somit eine interessante und relativ unbürokratische Alternative zu den sehr strengen Regeln des Jobtickets.

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Quelle: Treuhand-Union Österreich

 

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