▶️ Ab 1. Oktober 2026 wird die elektronische Belegerteilung im Rahmen der Registrierkassenpflicht flexibler.
Unternehmen können digitale Belege künftig einfacher übermitteln oder anzeigen. Der Papierbeleg verschwindet aber nicht: Kunden und Organe der Abgabenbehörde können ihn weiterhin verlangen.
▶️ Was ändert sich konkret?
Mit der Anpassung des § 132a BAO kann der elektronische Beleg künftig direkt an den Kunden übermittelt werden, etwa per E-Mail oder App, oder vor Ort elektronisch auslesbar sein, beispielsweise über QR-Code oder Kundendisplay.
▶️ Wichtig: Die Zurverfügungstellung bleibt eine Bringschuld des Unternehmers. Der Beleg muss für den Kunden ohne Ortswechsel zugänglich sein und die gewählte Art der Belegerteilung im elektronischen Aufzeichnungssystem dokumentiert werden.
Ein Punkt ist in der Praxis besonders wichtig:
Kunden sowie Organe der Abgabenbehörde, etwa Finanzpolizei oder Betriebsprüfung, können weiterhin einen Papierbeleg verlangen.
Und zwar nicht nur beim Bezahlen: Die Nachforderung ist bis zum Geschäftsschluss desselben Tages möglich, unter Angabe von Betrag, Uhrzeit und Bezeichnung.
Kann das Kassensystem nach einer digitalen Belegerteilung keinen Papierbeleg mehr ausdrucken oder die Belegerteilung nicht ordnungsgemäß dokumentieren, drohen bei Abgabenprüfungen Beanstandungen der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie finanzstrafrechtliche Konsequenzen.
💡Was ist jetzt zu tun?
✓ Mit Kassenhersteller oder Softwareanbieter die technische Umsetzung prüfen.
✓ Sicherstellen, dass die Art der Belegerteilung automatisch und lückenlos dokumentiert wird.
✓ Gewährleisten, dass bis Geschäftsschluss ein nachträglicher Papierausdruck möglich ist.
✓ Kassen- und Verkaufspersonal über die neuen Regelungen informieren.
📅 Stichtag: 1. Oktober 2026
Unser Tipp: Nicht bis Ende September warten. Prüfen Sie bereits jetzt gemeinsam mit Ihrem Kassenanbieter, ob Dokumentation und nachträglicher Papierausdruck technisch korrekt funktionieren.
Wir bei KPS Partner unterstützen Sie gerne beim Check Ihrer Kassensystem-Prozesse.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
