Mitarbeiterprämie 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne informieren wir Sie hiermit über den aktuellen rechtlichen Stand zur Mitarbeiterprämie für das Jahr 2026:

  • Im Zeitraum Juli bis Dezember 2026 sind steuerfreie Mitarbeiterprämien von bis zu € 500,00 pro Arbeitnehmer/in möglich.
  • Damit wird der maximal steuerfreie Betrag gegenüber dem Jahr 2025 halbiert.
  • Die Befreiung gilt – wie schon im Jahr 2025 – nur für die Lohnsteuer (bzw. Einkommensteuer), somit nicht für die Sozialversicherung, die betriebliche Vorsorge (Abfertigung Neu) und die Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt).
  • Für die Steuerfreiheit von Mitarbeiterprämien 2026 ist erforderlich, dass die Zahlung auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht, wobei als solche ausschließlich die folgenden Regelungsgrundlagen anerkannt werden:
    • Kollektivvertrag
    • Betriebsvereinbarung, die auf Grundlage einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird;
    • Betriebsvereinbarung, wenn auf Arbeitgeberseite ein kollektivvertragsfähiger Vertragsteil fehlt (in der Praxis betrifft das z.B. viele Vereine) und die Betriebsvereinbarung von der zuständigen Gewerkschaft mitunterfertigt wird
    • in betriebsratslosen Betrieben: Vereinbarung für alle Arbeitnehmer/innen, wenn es eine ausdrückliche kollektivvertragliche Ermächtigung zur Regelung auf Betriebsebene gibt oder ein kollektivvertragsfähiger Vertragsteil auf Arbeitgeberseite fehlt.

Fazit:

Wenn es eine kollektivvertragsfähige Körperschaft gibt (somit z.B. bei allen Betrieben, die Mitglied in der Wirtschaftskammer, in einer anderen KV-fähigen Kammer oder in einem KV-fähigen freiwilligen Arbeitgeberverband sind), können steuerfreie Mitarbeiterprämien im Jahr 2026 ausschließlich durch Kollektivvertrag ermöglicht werden. Ist daher ein KV-fähiger Arbeitgeberverband vorhanden, der aber zum Thema Mitarbeiterprämien für 2026 keinen Kollektivvertrag abschließt, scheiden steuerfreie Mitarbeiterprämien im Jahr 2026 aus.

In folgenden Kollektivverträgen wurde bereits die Möglichkeit für eine Mitarbeiterprämie für 2026 gewährt:

  • Immobilienverwalter (Angestellte)
  • Information und Consulting (Angestellte)
  • Gewerbliche Forstunternehmen
  • Angestellte bei Ärzten NÖ

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung sich laufend ergänzen kann.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

*Quelle Bild Anhang „Entscheidungsbaum Mitarbeiterprämie“: Vorlagenportal https://www.vorlagenportal.at/top-news/