- Normverbrauchsabgabe: Für Kraftfahrzeuge, für die nur ein CO₂-Wert nach dem alten NEFZ-Verfahren vorliegt, soll dieser mit dem Faktor 1,27 hochgerechnet werden – relevant insbesondere für den Kfz-Handel und Fahrzeugimporte.
- Neue Paketsteuer: 2 € je zugestelltem Paket, ab 1. Oktober 2026 – jedoch nur für Versandhändler mit über 100 Mio. € Inlandsumsatz im Vorjahr. Der überwiegende Teil unserer Mandanten ist nicht unmittelbar betroffen.
- Vorzeitige Kreditrückzahlung: Die Obergrenze der Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Immobilienkrediten an Verbraucher soll von 1 % auf 3 % angehoben werden (neue Verträge ab 2027).
- Einfuhrumsatzsteuer: Bei Verdacht eines Finanzvergehens soll das Finanzamt für bis zu zwei Jahre die verpflichtende Erhebung der EUSt (statt Verrechnung über die UVA) anordnen können (ab 2027).
- Familienbonus Plus: Die Aufteilung zwischen den Anspruchsberechtigten wird neu geregelt (ganz / hälftig / 75 % / 25 %) – ab 2027 in der Lohnverrechnung zu beachten.
- SV-Höchstbeitragsgrundlage: Außerordentliche Anhebung auf 7.080 € (2027) bzw. 7.130 € monatlich (2028) – wirkt auf Lohnabgaben und Beiträge.
Stichtage im Überblick
- Oktober 2026 – Inkrafttreten der Paketsteuer
- Jänner 2027 – Alkoholsteuer +30 %, Wegfall Arbeitsplatz-/Homeoffice-Pauschale (WJ ab 2027), Aussetzung Wertpapierdeckung beim Gewinnfreibetrag, ImmoESt-Erhöhung (Veräußerungen ab 1.1.2027), HIKrG-Entschädigung 3 %
Wirtschaftsjahre mit Ende 2027 – erstmalige Anwendung der neuen Verrechnungskonto-Regelung
- Jänner 2028 – DB-Senkung auf 2,7 %, KÖSt-Stufentarif (WJ ab 2028)
Tipp
Insbesondere beim Gewinnfreibetrag und bei den Gesellschafter-Verrechnungskonten besteht bereits jetzt Gestaltungsspielraum. Eine frühzeitige Investitions- und Bilanzplanung 2026/2027 zahlt sich aus – sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Hinweis zum Gesetzgebungsstand
Es handelt sich um eine Regierungsvorlage. Der Beschluss im Nationalrat ist noch vor der Sommerpause vorgesehen; Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Die nachstehenden Ausführungen geben den geplanten Gesetzesstand wieder.
Persönliche Beratung
Gerne analysieren wir mit Ihnen, welche Maßnahmen Ihren Betrieb konkret betreffen, und entwickeln eine passende Strategie. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner in unserer Kanzlei.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
