GmbH: Neue Körperschaftsteuer-Stufe und Verschärfung bei Verrechnungskonten

Ab 2028 soll für Gewinnanteile über 1 Mio. € ein KÖSt-Satz von 24 % gelten. Zusätzlich werden Gesellschafter-Verrechnungskonten ab 2027 deutlich strenger behandelt.

Progressiver KÖSt-Tarif: Der reguläre Körperschaftsteuersatz von 23 % bleibt bestehen. Für Einkommensteile über 1.000.000 € soll künftig ein Satz von 24 % zur Anwendung kommen – erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen. Bei Unternehmensgruppen wird der Tarif auf Ebene des Gruppenträgers angewandt; die 1-Mio-Grenze steht damit nur einmal für das gesamte Gruppeneinkommen zur Verfügung. Die KÖSt-Vorauszahlungen sollen ab 2028 für betroffene Körperschaften um 4,5 % erhöht werden.

Verrechnungskonten (§ 8 Abs. 2a KStG – neu): Diese Maßnahme betrifft eine Vielzahl unserer GmbH-Mandanten. Forderungen der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter (natürliche Person) auf dem Verrechnungskonto müssen bis zum Bilanzstichtag entweder ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden (schriftliche Vereinbarung, marktübliche Verzinsung, Sicherheiten, Bonität). Andernfalls gilt der offene Betrag als verdeckte Ausschüttung – mit unmittelbarer Kapitalertragsteuerpflicht (27,5 %). Bei einer Beteiligung von mindestens 10 % greift dies nur, soweit die Forderung 50.000 € übersteigt. Anzuwenden erstmals auf Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 2027 enden.

Das bedeutet für Sie:

  • Bestehende Verrechnungskonten noch im laufenden Jahr sichten und dokumentieren.
  • Rechtzeitig fremdübliche Darlehensverträge aufsetzen oder Salden ausgleichen.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.