Gewinnfreibetrag: Wertpapierdeckung 2027–2029 ausgesetzt

Für Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 sollen Wertpapiere nicht mehr als begünstigte Investition für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gelten. Der Freibetrag ist in diesem Zeitraum nur mehr über körperliche Wirtschaftsgüter lukrierbar.

Der Gewinnfreibetrag ist für Einzelunternehmen und Personengesellschaften – von der Ordination über den Gewerbebetrieb bis zum landwirtschaftlichen Betrieb – das zentrale Instrument zur Steueroptimierung zum Jahresende. Bislang konnte der investitionsbedingte Teil (über dem Grundfreibetrag) bequem durch den Ankauf bestimmter Wertpapiere gedeckt werden.

Künftig soll dies für Wirtschaftsjahre, die zwischen 2027 und 2029 beginnen, nicht mehr möglich sein: In diesem Zeitraum zählen ausschließlich Investitionen in körperliche, abnutzbare Anlagegüter (mit mindestens vierjähriger Nutzungsdauer). Erst ab Wirtschaftsjahren nach dem 31. Dezember 2029 soll die Wertpapierdeckung – dann mit vierjähriger Behaltefrist – wieder zur Verfügung stehen. Der Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn, ohne Investitionserfordernis) bleibt unverändert bestehen.

Das bedeutet für Sie:

  • Investitionsentscheidungen für 2027 bis 2029 frühzeitig und auf körperliche Wirtschaftsgüter ausrichten.
  • Reine „Jahresend-Wertpapierkäufe“ entfalten in diesem Zeitraum keine Freibetragswirkung mehr.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.