Aufgrund des Anstiegs der Treibstoffkosten soll das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 % erhöht werden
Kleines Pendlerpauschale:
Bei einer einfachen Fahrtstrecke von | bisher | Zuschlag | Summe |
mindestens 20 km bis 40 km | EUR 58,- | EUR 29,- | EUR 87,- monatlich |
mehr als 40 km bis 60 km | EUR 113,- | EUR 56,50 | EUR 169,50 monatlich |
mehr als 60 km | EUR 168,- | EUR 84,- | EUR 252,- monatlich |
Großes Pendlerpauschale:
Bei einer einfachen Fahrtstrecke von | bisher | Zuschlag | Summe |
mindestens 2 km bis 20 km | EUR 31,- | EUR 15,50 | EUR 46,50 monatlich |
mehr als 20 km bis 40 km | EUR 123,- | EUR 61,50 | EUR 184,50 monatlich |
mehr als 40 km bis 60 km | EUR 214,- | EUR 107,- | EUR 321,- monatlich |
mehr als 60 km | EUR 306,- | EUR 153,- | EUR 459,- monatlich |
Pendlereuro
Bislang steht ein Pendlereuro in Höhe von jährlich EUR 2,- pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat. Nun soll der Pendlereuro vervierfacht werden: Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 soll der Pendlereuro somit jährlich EUR 8,- pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betragen.
Aufrollung
Um die Entlastung möglichst früh wirksam werden zu lassen, sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die höheren Werte so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. 8. 2022, mittels einer Aufrollung zu berücksichtigen, damit diese in den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen steuermindernd wirken.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Ihr Personalmanagement-Team sehr gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns unter office@kps-partner.at oder telefonisch unter +43 2236 506220.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.