Was sind Überzahlungen und wie sind diese umsatzsteuerrechlich zu behandeln?
Im laufenden Geschäftsleben kommt es manchmal vor, dass Rechnungen irrtümlich doppelt oder in falscher Höhe bezahlt werden. (=Doppel- bzw. Überzahlung).
Es kann auch passieren, dass es zu Zahlungen kommt, für die es gar keine Leistungen gegeben hat. (=Fehlüberweisung).
Wir informieren Sie, wie diese Zahlungen umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind.
Doppel- und Überzahlungen: Umsatzsteuerpflichtig
Die Grundvoraussetzung, ob Umsatzsteuerpflicht vorliegt oder nicht, ist ein Leistungsaustausch.
Da bei Doppel- und Überzahlungen ein Leistungsaustausch vorliegt, wird für den gesamten Zahlungsbetrag ein Zusammenhang zwischen Zahlung und Leistung unterstellt. Daher ist der gesamte erhaltene Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Natürlich kann man bei Rückzahlung dieses Betrages die Umsatzsteuer wieder korrigieren.
Fehlüberweisungen: Nicht Umsatzsteuerpflichtig
Bei Fehlüberweisung sieht die Sachlage anders aus. Da kein umsatzsteuerbarer Tatbestand vorliegt, weil es zu keinem Leistungsaustausch zwischen dem Zahler und dem Empfänger gekommen ist, sind solche Beträge nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Ebenso hat die Rückzahlung keine umsatzsteuerrechtliche Auswirkung.
Die Rechtsgrundlage
Die oben dargestellte Sachlage wird durch eine Entscheidung (RV/610054/2017) des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19.April 2018 bestätigt und stellt die derzeit gültige Rechtslage dar.
Die Revision der Entscheidung
Tatsache ist, dass Doppel- oder Überzahlungen rein aus Versehen geleistet werden und eigentlich umsatzsteuerlich wie Fehlüberweisungen behandelt werden müssten. Diese Meinung findet man auch in diverser Fachliteratur, denn umsatzsteuerliches Entgelt kann nur das sein, was für den Erhalt von Leistungen aufgewendet werden muss.Daher wurde aufgrund dieser Entscheidung des BFG Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht.
Unser sehr gut geschultes Team im Rechnungswesen achtet bei der Erstellung der Buchhaltung auf solche Fälle und informiert den Klienten umgehend. Wir sind immer bemüht die beste Beratung zu liefern.
Gerne helfen wir Ihnen bei weiteren Fragen zu diesem Thema.
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