Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats
Jeweils am 15. des Monats sind die Lohnabgaben des Vormonats an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Lohnabgaben für Jänner sind am 15. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!