Achtung: Fälligkeit Vorauszahlung Sozialversicherung für das 2. Quartal
Immer am 31.05. jedes Jahr ist die Vorauszahlung Ihrer Sozialversicherung für das 2. Quartal fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!