Achtung: Fälligkeit Vorauszahlung Sozialversicherung 4. Quartal
Immer am 30.11. jedes Jahr ist die Vorauszahlung Ihrer Sozialversicherung für das 4. Quartal fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!