Jeweils am 15. des Monats sind die Lohnabgaben des Vormonats an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Lohnabgaben für Jänner sind am 15. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!
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Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Umsatzsteuer für Jänner ist am 15. März fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! |
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(betrifft Personen mit 2 Lohnzetteln und Dienstverhältnissen in einem Jahr) Beispiel: Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12. müssen bis 30.09. des Folgejahres beim Firmenbuch eingereicht werden. Jeweils am Monatsende ist die IOSS Meldung an das Finanzamt zu melden und abzuführen. Beispiel: IOSS Meldung für Jänner ist am 28. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! |
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