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Jeweils am 15. des Monats sind die Lohnabgaben des Vormonats an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Lohnabgaben für Jänner sind am 15. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Umsatzsteuer für Jänner ist am 15. März fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! |
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Am Mittwoch 24.4.2024 tragen unsere Steuerexperten Mag. Caroline Huemer und Mag. Manfred Kotlik wieder bei der alljährlichen Steuerveranstaltung der WKO Mödling vor. Themen: Flexible Kapitalgesellschaft – welche Vorteile bringt die neue Rechtsform? Neuerungen rund um die GmbH – optimaler Geschäftsführerbezug, Steuersatz, Stammkapital und MindestKöSt Steuerliche Highlights und Neuerungen rund um PV-Anlagen Gebäudeentnahmen aus dem Betriebsvermögen […] |
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Jeweils am Monatsende ist die IOSS Meldung an das Finanzamt zu melden und abzuführen. Beispiel: IOSS Meldung für Jänner ist am 28. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! Immer am 30.04. jedes Jahr ist die Abgabe und Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 1. Quartal fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! |
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