Übermittlung der länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Report)
bei Bilanzstichtag 31.12. Die Übermittlung des länderbezogenen Berichts (Country-by-Country Report) durch die Oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmens-gruppe bzw. österreichische Geschäftseinheit als „vertretende Muttergesellschaft“ hat bis 15 Monate nach Ende des WJ (bzw. 18 Monate bei erstmaliger Übermittlung) unaufgefordert an das zuständige Finanzamt zu erfolgen. Bei Abgabe der Steuererklärungen Bereithalten von Master File und Local File […]