Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Umsatzsteuer für Jänner ist am 15. März fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!
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Jeweils am 15. des Monats sind die Lohnabgaben des Vormonats an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Lohnabgaben für Jänner sind am 15. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!
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Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Umsatzsteuer Jänner ist am 15. März fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! |
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Jeweils am Monatsende ist die IOSS Meldung an das Finanzamt zu melden und abzuführen. Beispiel: IOSS Meldung für Jänner ist am 28. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen! Bis 31.12. des Geschäftsjahres hat die Mitteilung ans Finanzamt zu erfolgen, wer oberste bzw. vertretende Muttergesellschaft ist, d.h. welche Geschäftseinheit den länderbezogenen Bericht für den Konzern erstellt. Wer? Gilt für jede österreichische Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einem konsolidierten Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe > 750 Mio Euro im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Wie? über FINON (Weitere Services / […] bei Bilanzstichtag 31.12. Für die Bildung oder Erweiterung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG ist der Gruppenantrag nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres des neu einzubeziehenden Gruppenmitgliedes zu unterfertigen und innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt einzubringen. Zum Nachweis der rechtzeitigen Unterfertigung ist es in der Praxis empfehlenswert, den ordnungsgemäß unterfertigten Gruppenantrag bereits vor Ende des […] bei Bilanzstichtag 31.12. Stellt sich vor Ablauf der dreijährigen Mindestbestandsdauer für das einzelne Gruppenmitglied heraus, dass z.B. aufgrund von Wertminderungen oder Veräußerungsverlusten eine reguläre Individualbesteuerung der Gesellschaft günstiger ist, kann mittels Austrittserklärung vor Ablauf des Wirtschaftsjahres (2 Jahre nach Eintritt) die Gruppenmitgliedschaft rückgängig gemacht werden („Rückabwicklung“ gem. § 9 Abs. 10 KStG). Gerne analysieren wir […] Sind grundsätzlich abzugssteuerpflichtige Sachverhalten nach dem jeweiligen DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) von der Besteuerung in Österreich ausgenommen (Entlastung an der Quelle) und wird vom österreichischen Auftraggeber keine Abzugssteuer einbezahlt, ist spätestens am Jahresende zu prüfen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die entsprechenden Nachweise gem. DBA-Entlastungsverordnung (insbesondere Ansässigkeitsbescheinigung) vorliegen. Die nachträgliche Beibringung ordnungsgemäßer Formulare innerhalb eines Jahres […] |
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