Frist Fälligkeit: Umsatzsteuer
Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Umsatzsteuer für Jänner ist am 15. März fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!