Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Übermittlung der länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Report)

31. März 2021

bei Bilanzstichtag 31.12.
Die Übermittlung des länderbezogenen Berichts (Country-by-Country Report) durch die Oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmens-gruppe bzw. österreichische Geschäftseinheit als „vertretende Muttergesellschaft“ hat bis 15 Monate nach Ende des WJ (bzw. 18 Monate bei erstmaliger Übermittlung) unaufgefordert an das zuständige Finanzamt zu erfolgen.
Bei Abgabe der Steuererklärungen
Bereithalten von Master File und Local File
Ein Master- und Local File sind zu erstellen, wenn eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist und die Konzerngesellschaft Einzelumsätze von > 50 Mio Euro in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren erzielt hat (§ 3 Abs. 2 VPDG). Die beiden Dokumente sind nach Abgabe der Steuererklärungen für das jeweilige Geschäftsjahr auf Aufforderung der Finanzbehörden innerhalb von 30 Tagen zu übermitteln und sollten daher bei Abgabe der Steuererklärungen bereits vorliegen.

Details

  • Datum: 31. März 2021
  • Veranstaltungskategorie: