- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Fristende Mitteilung bei Auslandszahlungen gem. §109b EStG
28. Februar
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 28. Tag im Februar um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.