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Fristende Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen in Großbritannien für das sog. „prescribed year“

31. Dezember 2021

• Das „prescribed year“ dauert vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres.
• Nach Ende dieses Zeitraums sind Vergütungsanträge innerhalb von sechs Monaten zu stellen. Für den Erstattungszeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni 2021 (Rumpfzeitraum nach BREXIT) sind daher die Vergütungsanträge bis 31.12.2021 einzubringen.

Details

Datum:
31. Dezember 2021
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