Fristende für Vermietungsplattformen zur Meldung der Vermieterdaten des Vorjahres an das Finanzamt (erstmalig am 31.1.2021 für 2020)
31. Januar 2026
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Januar um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
https://kps-partner.at/achtung-an-alle-kurzzeit-vermieter-plattformen-wie-airbnb-muessen-bis-31-jaenner-2021-daten-beim-finanzamt-offenlegen/