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Fristende für Vermietungsplattformen zur Meldung der Vermieterdaten des Vorjahres an das Finanzamt (erstmalig am 31.1.2021 für 2020)

31. Januar

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Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Januar um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.

https://kps-partner.at/achtung-an-alle-kurzzeit-vermieter-plattformen-wie-airbnb-muessen-bis-31-jaenner-2021-daten-beim-finanzamt-offenlegen/

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Datum:
31. Januar
Veranstaltungskategorie: